Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, die Förderung von Kunst und Kultur, sowie die selbstlose Unterstützung von im Sinn des § 53 Nr. 2 AO bedürftigen Personen.
Kunstgalerien und Museen
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