1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO) und die Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO). 3. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Ersatzschulen für behinderte und nicht behinderte Kinder gemäß § 100 SchulG NRW. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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