(1) Die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Mons-Tabor Immobilien Zweite GmbH & Co KG sowie die Wahrnehmung der Geschäftsführung, Verwaltung und Vertretung der Gesellschaft, deren Zweck die Funktion als interne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), deren Gegenstand ausschließlich die Verwaltung eigenen Vermögens als Investmentvermögen in Form eines Spezial-AIF auf Grundlage einer Registrierung nach § 44 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB ist, wobei das Investmentvermögen die direkte oder indirekte Investition in inländische Immobilien sowie Immobilien-Gesellschaften, insbesondere geschlossene Immobilien-Fonds, umfasst, und die Gesellschaft nicht zur Erbringung von Tätigkeiten berechtigt ist, die Dienstleistungen oder Nebendienstleistungen gem. § 20 Abs. 2 oder 3 KAGB sind. (2) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, solche Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
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