Kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende Investmentvermögen: a) Immobilien-Sondervermögen Im Sinne der §§ 230 bis 260 KAGB, b) offene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 278 ff. KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds und Dach-Hedgefonds -, wenn für Rechnung des AIF ausschließlich die folgenden Vermögensgegenstände erworben werden dürfen: - Immobilien im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB, - Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften Im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB, - Bankguthaben im Sinne des § 195 KAGB, - Geldmarktinstrumente im Sinne des § 194 KAGB, - Investmentanteile im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KAGB, - Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a) KAGB, - Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) KAGB, soweit ihr Wert einen Betrag von 5 Prozent des Wertes des Spezial-AIF nicht übersteigt, - Aktien im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KAGB, soweit ihr Wert einen Betrag von 5 Prozent des Wertes des Spezial-AIF nicht übersteigt, und - Derivate im Sinne das § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB. c) geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche ausschließlich in die unter Buchstabe b) dieses Absatzes genannten Vermögens-gegenstände investieren. Für geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die Gesellschaft zudem Gelddarlehen im Rahmen des § 285 Abs. 3 KAGB an Immobilien-Gesellschaften vergeben. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner in Immobilien angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie die diesbezügliche Anlageberatung, b) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, c) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragraphen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unterneehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichen. Weitere Geschäfte darf die Gesellschaft nicht betreiben.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827