Handel und Vertrieb von Druckmaschinen sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen und anderer Vermögenswerte und die Übernahme aller Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Firma der Gesellschaft wurde in Molloy Graphic Machinery GmbH geändert. Dementsprechend wurde § 1 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages neu gefasst. Der Gegenstand der Gesellschaft wird künftig der Handel und Vertrieb von Druckmaschinen sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen und anderer Vermögenswerte sein. Dementsprechend wurde § 2 des Gesellschaftsvertrages neu gefasst. In § 10 Abs. 2 wird Bezug genommen auf § 11 Abs. 1 Satz 2 und auf § 11 Abs. 1 Satz 3 des Gesellschaftsvertrages. Dieser Verweis muss richtigerweise auf § 10 Abs. 1 Satz 2 und § 10 Abs. 1 Satz 3 erfolgen, so dass § 10 Abs. 2 geändert wurde. § 23 (Gründungsaufwand) wurde ersatzlos aufgehoben.
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