(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege, die Förderung des Sports sowie die Förderung mildtätiger Zwecke. (3) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Konzeption und Umsetzung von vielfältigen Programmen zur gesundheitserhaltenden Mobilisierung körperlicher Aktivität. Die Programme können analog oder digital durchgeführt werden. Sie richten sich insbesondere an Hilfsbedürftige, von sozialer Isolation Betroffene und andere benachteiligte Menschen. Die Angebote berücksichtigen dabei die spezifischen Bedürfnisse der Teilnehmenden (z.B. kleine Gruppen, Einbeziehung des sozialen Umfeldes, geschützte Räume, geschulte Trainer, psychologische sowie physiotherapeutische Betreuung usw.
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