Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, sowie die Personalvermittlung, insbesondere im Gesundheitswesen. Ferner werden Arbeitnehmer u.a. Pflegehelfer, Pflegefachkräfte oder Arbeitnehmer mit anderen medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Kenntnissen bzw. Qualifikationen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an Altenheime bzw. Pflegeheime, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen oder andere Medizinische oder Pflegerische Einrichtungen überlassen. Sowie - Beratung und Vermittlung von Personal bzw. Mitarbeitern - Beratung und Marketing für andere Firmen z.B Start-up- Unternehmen, die sich Bereich der Medizin oder Arbeitnehmerüberlassung selbständig gemacht haben oder sich selbstständig machen möchten. - Beteiligung an anderen Unternehmen, die in den o.g. Bereichen tätig sind.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
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