(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Rettung von Menschen aus Lebensgefahr (§ 52 Abs. 2 Nr. 11 AO), die Förderung der Verfolgten- und Flüchtlingshilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), die Förderung der Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) durch die Durchführung von Informationsveranstaltungen und Erstellung von Publikationen, um über die Ursachen von Flucht, Beweggründe für Migration und Besonderheiten der verschiedenen Herkunftsländer im Sinne des Gedankens der Völkerverständigung aufzuklären und zu informieren, die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) durch die Förderung von und Mitwirkung an Bachelor- und Masterarbeiten, wissenschaftlichen Praktika, und die Förderung bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). (3) Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch die Rettung von Menschenleben aus Seenot und gefährlichen Situtationen, insbesondere - aber nicht ausschließlich - von Flüchtlingen, die ihre Flucht über das Meer fortsetzen und dort in Not und Gefahr geraten, den Unterhalt und Betrieb von Schiffen und Booten mit dem Ziel des Einsatzes dieser Fahrzeuge insbesondere im Meer zur Rettung von dort auf der Flucht befindlicher Personen aus Lebensgfahr, die Förderung der Bereitschaft von Menschen zu einem selbstlosen Einsatz zur Rettung von Menschenleben unabhängig von deren Herkunft, Ethnie oder Nationalität durch Informationen der deutschen und der internationalen Öffentlichkeit über die Tätigkeiten des Gesellschaft und seiner Gesellschafter, die Durchführung von Informationsveranstaltungen und die Erarbeitung von Informationspublikationen in verschiedenen Sprachen über die Gefahren einer Flucht von Menschen über den Seeweg mit dem Ziel der Vorbeugung und Verhinderung von Seenotrettungsfällen. Des Weiteren soll die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch due Durchführung und Förderung von Forschungsvorhaben Dritter auf dem Gebiet der Migration uns Seenotrettung verwirklicht werden. Dabei sollen vor allen Dingen die Gefahren der Flucht über den Seeweg und die Möglichkeiten einer nachhaltigen und effektiven Seenotrettung erforscht und dokumentiert werden. Die gesammelten Kenntnisse auf dem Gebiet der Seenortrettung sollen insbesondere in die Entwicklung neuer Rettungsmittel und standadisierter Rettungsabläufe einfließen. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmenm die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.
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