Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten gemäß § 59 c Abs. 1 BRAO, namentlich im Wirtschaftsrecht, d.h. im Handels- und Gesellschaftsrecht, Konzern- und Kartellrecht, Arbeitsrecht und gewerblichen Rechtsschutz sowie im gesamten Mergers & Acquisitions-Geschäft (M & A), wobei die Tätigkeit der Gesellschaft nicht auf die vorgenannten Rechtsgebiete beschränkt ist. Die Gesellschaft erbringt Beratungsleistungen ausschließlich durch Rechtsanwälte, die über die erforderliche berufliche Zulassung verfügen, als Arbeitnehmer oder Organe in den Diensten der Gesellschaft stehen und unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechtes tätig werden. Sie darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen; ausgenommen ist die Beteiligung an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung, insbesondere Beteiligung an anderen Rechtsanwalts- und/ oder Steuerberatungsgesellschaften.
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