2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO und die Förderung der Jugendhitfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 4 Ao. 2.2 Der Zweck der Gesellschaft wird erfüllt durch Schaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO. Zur Zweckerfüllung können auch Mittel aus Spenden, Zuschüssen sowie auch Mittel aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb generiert werden, insbesondere in Form von Bananebrotspenden. 2.3 Die Gesellschaft ist im Rahmen der Ziff .2.1 und 2.2 dieses Gesellschaftsvertrages zu allen Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck mittelbar zu fördern, oder die damit direkt oder indirekt zusammenhängen, soweit sie die rechtlichen Anforderungen an die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft erfüllen.
Bäckereien und Konditoreien
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