(1) Die milliOHM gemeinnützige GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der milliOHM gemeinnützigen GmbH ist die Förderung a. der Jugendhilfe im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen), b. der Erziehung, c. von Wissenschaft und Forschung und d. der Bildung und der Studierenden hinsichtlich der Vereinbarkeit von Studium und Familie. e. Der Wohlfahrtspflege im Sinne des erzieherischen Wohls von Kleinkindern. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterhaltung der Kinderkrippe milliOHM und durch Forschung und Weiterbildung zum Themenbereich Erziehung und Bildung im Lebenslauf, einschließlich themenspezifischer Projekte der angewandten Praxisforschung.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
Sozialwesen
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