Erfassung und Vermarktung von Milch und Milchprodukten auf der Basis von Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die den Erfordernissen des Marktes entsprechen. Die Vermarktung kann hierbei folgendermaßen erfolgen: Bei der Vermarktung der Milch ihrer Mitglieder kann die Genossenschaft die Milch selbst erwerben und an Drittabnehmer weitervermarkten (=Eigenvermarktung). Die Genossenschaft kann im Fall der Eigenvermarktung die Erzeugungs- und Qualitätsregeln sowie die einzuhaltenden Vermarktungsvorschriften in gesonderten Bedingungen (z. B. Qualitätsbedingungen und Milchlieferungsordnung) festlegen. Bei der Vermarktung der Milch ihrer Mitglieder kann die Genossenschaft aber auch über die Milch ihrer Mitglieder als Vermittler (=Vertreter) mit Abnehmern Lieferverträge abschließen (=Milchvermittlung). Im Falle der Vermittlung werden die Pflichten und Rechte der Mitglieder in den Vermittlungsverträgen nebst eventueller Anlagen bestimmt. Die Genossenschaft legt die Erzeugungs- und Qualitätsregeln sowie die einzuhaltenden Vermarktungsvorschriften in gesonderten Bedingungen, z.B. der Milchlieferungsordnung, fest.
Milch und Milchprodukte
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