(1)Zwecke der Gesellschaft sind gemäß §§ 52 und 53 AO die Förderung von - Entwicklungszusammenarbeit zur Verbesserung der nationalen und internationalen Versorgung von Migräne- und Kopfschmerzerkrankungen, - Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie Volksbildung im Bereich der Migräne- und Kopfschmerzerkrankungen, - Wissenschaft und Forschung, - Unterstützung bedürftiger Menschen. (2) Der Schwerpunkt der Gesellschaft liegt auf - der finanziellen und ideellen Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der vorgenannten Zwecke. - der finanziellen und ideellen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Volks- und Berufsbildung. (3) Verfolgt werden ihre Zwecke insbesondere durch - das Angebot von Aus-, Fort- und Weiterbildung und Informationen zu Migräne, Kopfschmerz und Schmerz, neurologischen, psycho- und psychotherapeutischen sowie zu allgemeingesundheitlichen Themen für Ärzte, Psychologen und anderen Gesundheitsberufen sowie sonstige Einrichtungen und Dienstleister im Gesundheitswesen, Selbsthilfeverbänden, Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige, - die Durchführung und/oder finanzielle bzw. fachliche Beteiligung an wissenschaftlichen Forschungsprojekten und klinischen Studien, - Veröffentlichung der Ergebnisse in einschlägigen wissenschaftlichen Zeitschriften, - Erstellung und Beschaffung von Informations- und Studienmaterialien, - Unterstützung und Durchführung aus- und fortbildungsfördernder Kurse, - unmittelbare finanzielle Unterstützung von Bildungsinstitutionen (Schulen, Ausbildungsstätten, Hochschulen), - Vergabe von Stipendien und Preisen zur Förderung und Unterstützung von Aus-, Fortbildungs-, Versorgungs- und Forschungsvorhaben, - Durchführung und finanzielle Unterstützung von Veranstaltungen und Vorträgen, - die Einrichtung und Unterhaltung eines Migräne- und Kopfschmerzhistorischen Museums, in dem Kopfschmerzwissen mit Schwerpunkt Migräne in seinen historischen Dimensionen und aktuellen Bezügen dargestellt wird, - Gewährung von Zuschüssen für Behandlungskosten an Patientinnen und Patienten, die aus wirtschaftlichen Gründen im Sinne von § 53 AO eine finanzielle Unterstützung nötig haben, - Unterstützung von Körperschaften im Sinne des § 58 AO, die ausschließlich und unmittelbar Zwecke im Sinne dieser Satzung verfolgen, - die Beschaffung von Spenden und sonstigen Mitteln und die Weitergabe derselben an andere Körperschaften im Sinne des § 58 Nr. 1 AO für die vorgenannten Zwecke; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. (4) Erreicht werden die Zwecke insbesondere durch - die Verwendung der erzielten Zinsen aus dem.
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