Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) sowie die Unterstützung von Kindern- und Jugendlichen, die infolge ihres seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die therapeutische und erzieherische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Heim Michaelshof auf der Grundlage eines humanistischen Weltbildes.
Sozialwesen
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827