Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG, die Personalvermittlung und die Erbringung von Personal- und Dienstleistungen, Gerüstbau, Maurerarbeiten, Logistik, Reinigungsarbeiten sowie die Vermittlung und Durchführung dieser Arbeiten, mit Ausnahme solcher die genehmigungspflichtig sind.
Bauunternehmen und Bauhandwerk
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