Durchführung von Schulungen sowie Aus- und Weiterbildungen, welche sich mit den in § 3 Abs. 2 genannten Themen befassen, -die Durchführung von Kongressen und Veranstaltungen, welche sich mit den in § 3 Abs. 2 genannten Themen befassen, -die Vergabe von Stipendien und sonstigen Fördermaßnahmen an Schüler, Auszubildende, Studenten und Wissenschaftler, -die Unterstützung von wissenschaftlichen Vereinigungen im In- und Ausland, insbesondere in Entwicklungsländern, -die Etablierung von Plattformen und Initiierung von Maßnahmen und öffentlichen Debatten zur Bekämpfung von Krankheiten, Verbesserung des Zugangs zum Gesundheitssystem und Unterstützung von benachteiligten Personengruppen, insbesondere in Entwicklungsländern, -die Entwicklung, Durchführung und Unterstützung von wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und sozialen Projekten für Frauen zur Förderung der Geschlechtergleichheit und der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und -die Entwicklung, Durchführung und Unterstützung von Projekten zur Förderung innovativer, hochwertiger und gerechter Lösungen für das Gesundheitswesen in Entwicklungsländern, insbesondere in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, Institutionen und sonstigen Vereinigungen. sowie die sonstige Förderung der in § 3 Abs. 2 genannten Zwecke.
Sozialwesen
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