Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung der in Satz 1 bezeichneten Zwecke vornehmen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Errichtung, Übernahme und Betrieb von Errichtungen zur Beratung und Betreuung von Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien. Grundlage der Tätigkeit der Gesellschaft sind das SGB VIII und SGB IXII; - Pädagogische und therapeutischen Leistungen zur Förderung der Teilhabe für von Behinderung bedrohte Menschen; - Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne von § 58 Nr. 1 AO zu dem Zwecken im Sinne von Abs. 2 S.1; - Durchführung von sonstigen Maßnahmen die geeignet sind, die in Abs. 2 S. 1 genannten Zwecke zu fördern.
Sozialwesen
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