Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 KWG: a. die Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG) b. die Anlageberatung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG) c. die Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG) sowie gemäß § 32 Abs. 1 a KWG das Eigengeschäft zu betreiben.
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