Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§ 52 f. AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung (§ 52 Absatz 2 Nr. 7 AO), der durch die Versorgung von Schülerinnen und Schülern des Schulzentrums Salzgitter/Lebenstedt-Süd im Rahmen des Ganztagsschulbetriebes mit warmem Mittagessen und Pausenverpflegung in Anlehnung an die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) für die Schulverpflegung und damit verbunden die Vermittlung von Wissen zur gesunden Ernährung sowie über verschiedene Ernährungsgewohnheiten aus verschiedenen Kulturkreisen und insbesondere durch den Betrieb der Schulmensa in den Räumen des Schulzentrums Salzgitter/Lebenstedt-Süd verwirklicht wird. Weiterer Zweck ist die Förderung der Sprachkompetenz von Flüchtlingen (§ 52 Absatz 2 Nr. 10 AO) nach dem absolvierten Sprachkurs, um das im Sprachkurs Erlernte in der Praxis bis zur Absolvierung eines Folgesprachkurses anzuwenden, zu festigen und zur gegenseitigen Akzeptanz von verschiedenen Ernährungsgewohnheiten beizutragen und den Flüchtlingen so eine Teilhabe am allgemeinen gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, der durch den Einsatz von Flüchtlingen als Mensahelfer verwirklicht wird.
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