(1) Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb einer Beratungs- und Präventionsstelle für Schüler*innen und deren Eltern bzw. Bezugspersonen bei Lern- und sonstigen Schwierigkeiten im Schulkontext mit den Zielen: Junge Menschen in ihrer individuellen und sozio-emotionalen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; Eltern und andere Erziehungsberechtigte sowie Schüler*innen mit Lern- und sonstigen Schwierigkeiten im Schulkontext zu beraten und zu unterstützen sowie die Handlungskompetenzen und Problemlösefähigkeiten aller Beteiligter zu erhöhen; Diese Ziele werden verwirklicht insbesondere durch: -Einzelberatung von Schüler*innen und deren Eltern und Bezugspersonen; -Gruppenangebote in unterschiedlichen Settings zur Stärkung der sozioemotionalen Entwicklung; -individuelle Lernförderung im Einzel- und Gruppensetting sowie durch Projektarbeit. (2) Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Jugendhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4) und der Bildung im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO).
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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