(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Die Körperschaft ist selbstlos tä- tig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie der Volksbildung. Dabei verfolgt die Gesellschaft einen ganzheitlichen, interdisziplinären und partizipativen Ansatz, der Bildung, künstlerisch-kreative Ausdrucksformen und den Wert wissenschaftlicher Erkenntnis miteinander verbindet, um Nachbarschaften und Quartiere sozial zu entwickeln, einzelne Menschen miteinander in Verbindung zu bringen, sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen und insgesamt negativen Folgen des beschleunigten Lebens wie Vereinzelung und sozialer Fragmentierung entgegenzutreten. Die Gesellschaft richtet ihre Angebote an unterschiedliche Generationen und Nationalitäten, bewerkstelligt generationenübergreifende und interkulturelle Begegnungen und arbeitet inklusiv. Sie unterstützt durch ihre Aktivitäten das Ankommen und die Integration von Zugezogenen aus dem In- und Ausland sowie die kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe vielfältiger Bevölkerungsteile. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Schaffung und Unterhaltung eines Begegnungsraums, der Interessierten offensteht und Räumlichkeiten für unterschiedliche Bildungs-, Selbstlern- und Begegnungsmöglichkeiten bietet, die die Zugehörigkeits- und Verbundenheitsgefühle, die Selbstwirksamkeit und die schöpferische Betätigung stärken, etwa im künstlerisch-kreativen Bereich (z. B. Töpfern, Malen, kreatives Schreiben), im Bereich der psychischen und körperlichen Gesundheit (Work-Life-Balance, aktuelle psychologische Fragestellungen, Meditation, Yoga u. ä. m.) sowie im Bereich neuer Technologien und kreativer Ausdrucksformen mit technischen Mitteln (z. B. Programmierkenntnisse, Erstellung digitaler Bildmedien); b) die Durchführung von Bildungsveranstaltungen in den Themenbereichen von lit. a), etwa Vortragsveranstaltungen, Workshops und Kurse; c) Zur-Verfügung-Stellen des Begegnungsraums i. S. v. lit. a) für Projekte von Mitgliedern und/oder steuerbegünstigten Körperschaften und/oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Netzwerk- und Kooperationsveranstaltungen sowie für das freie, selbstbestimmte Arbeiten und Lernen von Einzelpersonen; d) Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne von § 58 Nr. 1 AO zu den Zwecken im Sinne von Abs. 2. (4) Die Gesellschaft setzt die Angebote und Maßnahmen i. S. v. Abs. 2 lit. a) bis d) mehrsprachig (vorrangig auf Deutsch und Englisch, nach Möglichkeit auch auf weiteren Sprachen) um.
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