Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist nach § 52 AO zum einen die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und zum anderen die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der universitären, beruflichen Aus- und Weiterbildung. Daneben dient die Gesellschaft der Wohlfahrtspflege nach § 66 AO in Verbindung mit § 53 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), speziell im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sowie der sonstigen zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Tätigkeiten. Daneben fungiert die Gesellschaft als Lehreinrichtung der Medizinischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
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