1. Zweck der Gesellschaft ist die Erfüllung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Abgabenordnung. 2. Der Zweck wird insbesondere durch den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums in Sinne von § 95 Sozialgesetzbuch V. Buch (SGB V) verwirklicht. Das Medizinische Versorgungszentrum Universitätsklinikum Essen gemeinnützige GmbH (MVZ) erbringt alle hiernach zulässigen ärztlichen- und dazu notwendigen oder zweckmäßigen nicht ärztlichen Leistungen. Des Weiteren erbringt das MVZ alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Es ist berechtigt Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und Maßnahmen der Versorgung und Rehabilitation mit nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einzugehen. Es ist des Weiteren berechtigt im Rahmen neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie z. B. der integrierten Versorgung, tätig zu werden. Das MVZ dient der ambulanten Untersuchung und Behandlung sowie der Pflege und Versorgung von Kranken.
Fachärzte
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