1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 Abgabenordnung (AO), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 2. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung ambulanter vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung. Weiter sind Gegenstände des Unternehmens alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung, der Vorsorge und der Rehabilitation einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer Versorgungsformen. 3. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar dienen, insbesondere auch weitere Einrichtungen vorgenannter Art gründen. Darüber hinaus darf die Gesellschaft andere Unternehmen gleicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. 4. Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung der genannten Einrichtungen notwendigen Nebenbetriebe und flankierenden Einrichtungen gründen oder betreiben, soweit sie zur Erreichung des Zwecks nach § 2 Ziffer 2 dieses Gesellschaftsvertrages erforderlich sind.
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