1. Zweck des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Förderung von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zur Behandlung und medizinischen Versorgung von hilfsbedürftigen Personen im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) i. S. d. § 95 Abs. 1 SGB V. Die Errichtung und der Betrieb erfolgen jeweils im Rahmen einer Einrichtung der Wohlfahrtspflege gegenüber hilfsbedürftigen Patienten. 3. Die Gesellschaft nimmt für jedes MVZ fachübergreifend an der vertragsärztlichen Versorgung i. S. d. § 95 Abs. 1 SGB V teil, sofern dies vertragsarztrechtlich erforderlich ist. Die Gesellschaft wird mit jedem MVZ neben vertragsärztlichen sofern die Erstattungsfähigkeit gesichert ist auch privatärztliche Leistungen erbringen. 4. Die Behandlungsverträge mit den Patienten werden mit der Gesellschaft abgeschlossen. Abweichendes kann.
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