Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Sinne des § 52 Absatz (2) Nr. 3 der Abgabenordnung (AO), hauptsächlich im Bereich der ambulanten, insbesondere vertragsärztlichen Versorgung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) Hermannsburg mit Betriebsstätte in Hermannsburg als medizinisches Versorgungszentrum.
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