Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens und des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 Sozialgesetzbuch V (SGB V). Die Gesellschaft ist berechtigt bei der Verfolgung ihres Unternehmensgegenstandes alle mit dem Betrieb von medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere alle hiernach zulässigen ärztlichen und nicht ärztlichen Leistungen zu erbringen. Dies umfasst auch die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung, der Vorsorge und der Rehabilitation sowie mit nichtärztlichen Leistungserbringern im Gesundheitswesen einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen wie der integrierten Versorgung gemäß §§ 140 a ff. SGB V. Die Betätigung der Gesellschaft wird auf das Gebiet des Landkreises Freudenstadt begrenzt sowie auf Einrichtungen, an denen der Landkreis mit beteiligt ist.
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