Gründung und der Betrieb des "Medizinisches Versorgungszentrum des Universitätsklinikums Mannheim" mit Sitz in Mannheim als medizinisches Versorgungszentrum im Sinne von § 95 SGB V zur Erbringung aller danach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten sowie die Durchführung weiterer den Geschäftszweck fördernder Maßnahmen im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, weitere medizinische Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V an unterschiedlichen Standorten mit auch unterschiedlichen Betriebsstätten zu betreiben. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie sich an anderen Unternehmen mit ähnlichem oder anderem Unternehmensgegenstand zu beteiligen, entsprechende Beteiligungen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern. Dies umfasst insbesondere auch die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären, ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringern im Gesundheitswesen einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen wie etwa der integrierten Versorgung.
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