Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren als Einrichtung bzw. Einrichtungen der Wohlfahrspflege im Sinne des § 66 Abgabenordnung. Dabei handelt es sich um eine fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtung im Sinne von § 95 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch V, in der Ärzte, die in das Arztregister nach § 95 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 des Sozialgesetzbuchs V, in der Ärzte, die in das Arztregister nach § 95 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 des Sozialgesetzbuches V eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Das Unternehmen nimmt damit an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch den Betrieb des Medizinischen Versorgungszentrums, die Pflege, Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen i. S. d. § 53 AO, Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese o.g. Satzungszwecke verfolgen.
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