Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V durch zugelassene Leistungserbringer, die an der Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten teilnehmen, in dem oder in denen Versorgungsaufgaben im Rahmen der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen fachübergreifenden Versorgung durch Vertragsärzte oder angestellte Ärzte wahrgenommen werden. Unternehmensgegenstand ist danach die ambulante Heilbehandlung im Rahmen der vertragsärztlichen und auch vertragspsychotherapeutischen fachübergreifenden Versorgung durch approbierte Ärzte, welche im Arztregister eingetragen sind. Dasselbe gilt auch für die Teilnahme von Psychotherapeuten. Unternehmensgegenstand ist ebenfalls die privatärztliche ambulante Versorgung.
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