Förderung der Wohlfahrtspflege, des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) sowie der sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere des SGB V) der ambulanten Untersuchung und Behandlung von Patienten und der Heilung von Kranken ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch das Errichten und Betreiben von teilstationären und ambulanten Hilfsangeboten - z.B. in Form von medizinischen Versorgungszentren nach § 95 SGB V, durch welche die ambulante privat- und vertragsärztliche Versorgung durch eine fachübergreifende Versorgung der Patienten sichergestellt wird. Hierfür erwirbt die Gesellschaft Arztpraxen und die dazugehörenden Vertragsarztsitze i.S.d. § 103 SGB V. Die vertragsärztliche Versorgung wird durch angestellte, in das Arztregister eingetragene approbierte Ärzte unterschiedlicher Fachgebiete durchgeführt. Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) nimmt bei Bedarf an vertragsgesteuerten Versorgungsformen gemäß §§ 73 b, 73 c, 140a ff. SGB V und an Modellvorhaben teil.
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