Nachfolgend auch MVZ bzw. Gesellschaft genannt - ist der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V). insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten durch eine fachübergreifende ambulante Versorgung der Patienten. Hierfür erwirbt die Gesellschaft Arztpraxen und die dazu gehörenden Vertragsarztsitze im Sinne des § 103 SGB V. Die vertragsärztliche Versorgung wird durch angestellte, in das Arztregister eingetragene approbierte Ärzte verschiedener Fachgebiete durchgeführt. Das MVZ nimmt bei Bedarf an vertragsgesteuerten Versorgungsformen gem. §§ 73 b, 73 c, 140 a ff SGB V und an Modellvorhaben teil.
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