1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung und Betreuung von geistig oder körperlich behinderten oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen ohne Unterschied der Konfession, Abstammung oder Nationalität. Dazu unterhält und betreibt die Gesellschaft vor allem ambulante und stationäre Therapieeinrichtungen, eine medizinische Frühförderung und ein Sozial-Pädiatrisches Zentrum. 4. Der Satzungszweck kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts.
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Sozialwesen
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