Akquisition von Brandmarks und ähnlichen Sonderschutzrechten. Die Akquisition umfasst auch die Kreation in Eigenregie oder durch Fremdbeauftragung. Darüber hinaus kann die Gesellschaft derartige Rechte veräußern oder sie gegen Entgelt vermieten oder in andere Gesellschaften einbringen. Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, Know How in Bezug auf die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen jeder Art zu erwerben, zu veräußern oder selbst zu erstellen. Sie ist berechtigt, im In- und Ausland sich an Gesellschaften, die Brandmarks halten und/oder Know How bzgl. Organisation und Durchführung von Veranstalten besitzen, sich zu beteiligen, Tochtergesellschaften zu gründen und selbstständig gegen Rechteverletzungen durch Dritte vorzugehen. Insbesondere ist sie berechtigt zu allen Handlungen, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Schließlich ist sie berechtigt, sich als Komplementärin und/oder als phG an Gesellschaften zu beteiligen.
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