Beförderung von Personen mit Behinderungen in Kleinbussen bzw. Behindertentransportwagen (BTW) von und zu Schulen, Behinderteneinrichtungen und sonstigen Institutionen, die der Betreuung von behinderten Menschen dienen; - die Durchführung von Serienfahrten für Rollstuhlfahrer (Dialyse, Bestrahlungen, etc.); - die regelmäßige Beförderung von kranken und gebrechlichen Personen von und zu Krankenhäusern mit Kleinbussen; - die Beförderung von Rollstuhlfahrern zu sonstigen Zwecken mit Kleinbussen zur Behindertenbeförderung (BTW), soweit diese genannten Beförderungen gemäß der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) vom 30.08.1962 (BGBl. I S. 601), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.06.1989 (BGBl. I S. 1273) von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freigestellt werden. Die Gesellschaft kann sich zu diesen Zwecken an anderen Gesellschaften beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen.
Personentransporte
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827