Alleiniger Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Bebauung und die Verwaltung von höchstens drei in einem Staat des EWR belegenen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten. Ferner kann die Gesellschaft Vermögensgegenstände erwerben, die zur Bewirtschaftung der Immobilien notwendig sind und wie sie entsprechend den Bestimmungen des § 231 Abs. 1 und 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zulässig sind. Darüber hinaus können liquide Vermögensgegenstände im Sinne des § 253 KAGB erworben werden sowie Beteiligungen an Immobiliengesellschaften im Sinne des § 234 KAGB, die einen der Gesellschaft vergleichbaren Unternehmensgegenstand haben und die von der BNP Paribas Real Estate Investment Management Germany GmbH ("BNPP REIM") so auch für das von ihr verwaltete Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen mit dem Investitionsschwerpunkt Immobilien Real Value Fund ("Sondervermögen") entsprechend seiner Anlagebedingungen erworben werden könnten. Jegliche gewerbliche Betätigung im Sinne von § 34c GewO ist ausgeschlossen.
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