Förderung - von Bildung, - von Kunst und Kultur, - der Entwicklungszusammenarbeit - der internationalen Gesinnung und Toleranz sowie des Völkerverständigungsgedankens besonders auf den Gebieten der Kultur. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: - Die Aus- und Weiterbildung von Mediengestaltern und Fachleuten für die Bereiche Film, Fernsehen und Internet mit dem Ziel, jungen Menschen, vor allem in Afrika, die Möglichkeit zu geben, sich zu qualifizieren, zu professionalisieren und sich dadurch in der Medienwirtschaft und in der Medienkultur zu etablieren. Die Gesellschaft entwickelt dazu die Konzepte, Materialien und Strukturen der Ausbildung. Sie orientiert sich an den Grundsätzen der demokratischen Medien- und Ausbildungskultur in Deutschland und achtet regionale und traditionelle Gegebenheiten. - Die Förderung der darstellenden Kunst durch Workshops und begleitende Selbststudienangebote sowie der Film- und Medienkultur durch Filmvorführungen, Vorträge, Publikationen, Konferenzen und Studienmaterial, um Teilnehmenden die Möglichkeit zur eigenen künstlerischen Tätigkeit zu bieten und Interessierte an die Bereiche von Kunst sowie Film- und Medienkultur heranzuführen. - Den Ausbau der Entwicklungszusammenarbeit durch Initiierung und Betreuung von Film-, Medien- und Kunstprojekten zur wirtschaftlichen und kulturellen Förderung der zu unterstützenden Partner. Dies geschieht besonders durch Mentoring der zu fördernden Film- und Medienschaffenden sowie durch Beratung bei ihrer Professionalisierung und der Schaffung von Arbeitsplätzen, durch Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln und durch Vermittlung von Stipendien. - Die Verbreitung von Film- und Medienprojekten zur Förderung der internationalen Gesinnung und Toleranz sowie des Völkerverständigungsgedankens. Die Gesellschaft entwickelt und unterstützt dazu Projekte und Kooperationen auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere mit Künstlern, interkulturellen Einrichtungen, staatlichen Institutionen und Behörden und entwickelt Aktivitäten, die zu zwischenmenschlichen Begegnungen der Angehörigen verschiedener Völker beitragen, die das Wissen über andere Völker mehren und die Einsicht in die Vorteile friedlichen Zusammenlebens fördern und den Beteiligten und Interessierten die Lebensweise anderer Völker nahebringen. Sie schließt Bestrebungen im Sinne des § 4 BVerfSchG sowie Vorhaben und Motive, die der Völkerverständigung zuwiderlaufen, grundlegend und konsequent aus.
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