Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Sinne von § 52 der Abgabenordnung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch - Information der Bevölkerung über Krankheiten und Maßnahmen zur Vorbeugung, Entdeckung, Überwachung und Behandlung von Krankheiten - Förderung und Unterstützung von Modellprojekten im Bereich der Allgemeinmedizin sowie der Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung - Unterstützung bei der Sicherung der Qualität im Gesundheitswesen.
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