A) Die Planung, Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, einschließlich der Sonderformen des Linienverkehrs, b) Durchführung des Schülerverkehrs gemäß § 113 SchulG M-V, c) Betrieb von Fährverkehr, d) Wahrnehmung der Verhandlungen, der Abstimmungen und der Abrechnungen mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, anderen Aufgabenträgern des ÖPNV und Träger öffentlicher Belange sowie mit der Bahn AG und anderen Kooperationspartnern, e) Anmietung von Auftragsunternehmen und Abrechnung der erbrachten Verkehrsleistungen, f) Erarbeitung und Durchsetzung von Vorgaben an die Verkehrsunternehmen für die Produktion der Beförderungsleistungen hinsichtlich Kapazität- und Qualitätsanforderungen, betrieblichen Anforderungen, Sicherheit, Erscheinungsbild, Schulung und Weiterbildung des Personals.
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