1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung. Der Zweck wird durch den Betrieb von Altenpflegeschulen sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden und diesen Zweck fördernden Tätigkeiten verwirklicht. 2. Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmungen errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen, sofern damit nicht gegen die Grundsätze der Gemeinnützigkeit verstoßen wird. Sie ist auch zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. 3. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Berufliche Schulen
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