Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften. Soweit und solange für die vorgenannten Arbeiten eine Genehmigung oder eine Eintragung erforderlich ist, werden diese Arbeiten erst aufgenommen, sobald die Genehmigung bzw. die Eintragung vorliegt. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit einem ähnlichen Gegenstand im In- und Ausland beteiligen.
Zeitarbeit und Personalleasing
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
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* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
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Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827