Unabhängige Investmentberatung und -vermittlung für private und institutionelle Investoren. Die Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 6 Nr. 8 des KWG kommt somit zum Tragen und findet im Gegenstand des Unternehmens Berücksichtigung. Dies bedeutet im Einzelnen, dass die Gesellschaft als Finanzdienstleistungen im Sinnes des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 - 4 KWG ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung zwischen Kunden und a) einem Institut, b) einem nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, c) einem Unternehmen, das auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder d) eine ausländischen lnvestmentgesellschaft betreibt, sofern sich diese Finanzdienstleistung auf Anteile an Investmentvermögen, die von einer Kapitalgesellschaft ausgegeben werden, oder auf ausländische Investmentanteile, die nach dem lnvestmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, beschränken und die Unternehmen nicht befugt sind, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an den Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen; dies gilt nicht für Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (Hedge-Fonds).
Finanzdienstleister
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827