Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes. Vermittlung des Abschluss von Verträgen: Über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft; Von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen; Von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft; von Darlehensverträgen oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge. Vermögensbetreuung und strategische Finanzplanung. Projektierung, Konzeption, Vermittlung, Vertrieb und Betreuung von Investitionen für private und institutionelle Anleger sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Geschäfte. Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und für eigene Rechnung, insbesondere durch die Anlage in Investmentfonds, Wertpapieren, Derivaten, Immobilien, Grundstücken, Versicherungen, Anleihen, Festgeld und den direkten oder indirekten Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von finanziellen Beteiligungen an anderen Unternehmen oder Vermögensmassen bzw. Sondervermögen. (2) Die Gesellschaft darf Unternehmensverträge aller Art abschließen und namentlich die Leitung und Führung sowie das Ergebnis anderer Unternehmen übernehmen, sich an anderen Handelsgesellschaften beteiligen insbesondere in der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin. Sie darf insbesondere zwecks weiterer Kapitalbeschaffung patiarische Darlehen oder Nachrangdarlehen aufnehmen sowie Dritte an der Gesellschaft als stille Gesellschafter, stille atypische Gesellschafter oder Genussrechtsinhaber beteiligen, wobei die Beteiligungsmodalitäten bzw. Ausgabebedingungen von den Gesellschaftern der GmbH per Beschluss festzulegen ist, soweit das Gesetz keine strengere Form vorsieht. Der Betrieb von Bankgeschäften oder sonstige Unternehmensgegenstände, bei denen eine Erlaubnis oder Berechtigung nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist, sind ausgeschlossen.
Finanzdienstleister
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827