Soweit es keiner behördlichen Genehmigung bedarf: a) die Initiierung von Projekten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und Anlagen zur Energiespeicherung b) die Beteiligung an Projekten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen c) die Planung, Finanzierung, Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Energiequellen und Anlagen zur Energiespeicherung d) der Absatz von Energie in Form von Strom und Wärme oder anderer Energieformen inkl. der damit verbundenen Geschäftsfelder, e) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung sowie zu Energieeinspar- und Energieeffizienzmaßnahmen, f) die Information von Mitgliedern und Dritten, sowie Öffentlichkeitsarbeit im Themenumfeld der Genossenschaft, g) das Anbieten von Dienstleistungen im Themenumfeld der Genossenschaft. h) der gemeinsamer Einkauf von Geräten, technischen Anlagen, Energie jeglicher Art und sonstigen Gütern und Dienstleistungen, auch der Abschluss von Gruppenverträgen, für Mitglieder und Dritte.
Energieversorgung
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