1. Betrieb des Maximilianparks Hamm mit dem Zweck der Förderung des Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Heimatpflege, der Kultur und des Sports. Hierzu kann die Gesellschaft Einrichtungen pachten, betreiben und erwerben. 2. Der Geschäftsbetrieb ist nicht auf die Erzielung eines Gewinnes gerichtet. 3. Es sind folgende Besonderheiten zu beachten: a) Seitens der Gesellschaft wird die Maximilianhalle, die im Eigentum der Stadt Hamm bleibt, ganzjährig angemietet und steht somit der Gesellschaft zur Verfügung. b) Grundstücke und Gebäude wurden seitens der Stadt Hamm im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages an die Gesellschaft übertragen. 4. Die Gesellschaft hat die Aufgabe, den Maximilianpark mit allen seinen Anlagen auszustatten, zu betreiben und zu unterhalten. 5. Die Gesellschaft ist so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 GO NRW nachhaltig erfüllt wird.
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Sonstige: Freizeit & Unterhaltung
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