Beratung und Vertretung in Rechtsanlegenheiten. Hiervon umfasst ist die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die durch zugelassene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung des Berufsrechts ausgeführt werden. Die Besorgung der fremden Rechtsangelegenheiten wird unter Beachtung der Grundsätze der Unabhängigkeit, der Eigenverantwortung, des Berufsrechts, der Weisungsfreiheit und der persönlichen vertrauensvollen Beziehung zwischen Rechtsanwaltgesellschaft und Mandant vorgenommen. Annahme und Weitergabe von Mandaten an andere Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften.
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