Die Förderung von Werken der Erziehung sowie des Schul- und Unterrichtswesen. Sie verfolgt hiermit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Gemeinnützige Zwecke" der Abgabenordnung. Zur Erreichung dieser Zwecke kann die Gesellschaft a) allgemeinbildende und berufsbildende Schulen sowie sonstige Bildungseinrichtungen errichten und betreiben; b) Jugendlichen aller Art, insbesondere Schülern und jungen Menschen in der Berufsausbildung in eigenen Heimen jede Art von materieller und geistiger Betreuung gewähren und die dazu erforderlichen Einrichtungen schaffen und unterhalten; c) Nachwuchskräfte für Erziehung, Unterricht und Jugendbetreuung ausbilden sowie die dazu erforderlichen Einrichtungen schaffen und unterhalten; d) die benötigten Räume und Gebäude mieten oder pachten, Grundstücke erwerben sowie Gebäude errichten und bewirtschaften; e) sich an gleichartigen gemeinnützigen Unternehmungen beteiligen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie ist Hilfsperson des Trägers der Schule Marianum Fulda. Die Gesellschaft wendet die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse in der jeweils im Bistum Fulda geltenden Fassung an.
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Allgemeinbildende Schulen
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