Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist a.) die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, b.) die Jugend- und Altenhilfe, c.) die Erziehung, d.) Volks- und Berufsbildung. Sie versteht ihre Aufgabe als Auftrag zur Ausübung christlicher Nächstenliebe. In Erfüllung dieses Zweckes erbringt die Gesellschaft soziale Dienste vorwiegend für - Kranke, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige, - Kinder und Jugendliche, - Senioren, - Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen und sozialen Situation Unterstützungsleistungen benötigen, um ihren Platz in der Gesellschaft einnehmen zu können. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die folgenden Tätigkeiten: a.) Beratung und Assistenz für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, b.) Maßnahmen der Jugendhilfe und außerschulischen Jugendbildung zur Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung im Sinne des SGB VIII sowie zur Stärkung ihrer Eigenverantwortung und Selbstbestimmung, c.) integrative Bildungs- und Ausbildungsangebote, Maßnahmen der Eingliederung, Betrieb von Ausbildungseinrichtungen sowie Unterstützungsmaßnahmen zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt, d.) Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Gestellung geeigneten Personals. Zur Verwirklichung ihrer Ziele kann die Gesellschaft insbesondere a. ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie kann eigene oder andere Rechtsträger mit ähnlichem Zweck durch Darlehen, Geld- und Sachzuwendungen oder in anderer Form unterstützen und hierzu Mittel beschaffen, wobei vorrangig der Gesellschafter, Tochter- und Beteiligungsunternehmen sowie andere dem Mariaberg e.V. nahestehende Organisationen gefördert werden sollen. b. Dienste und Leistungen entgeltlich und unentgeltlich erbringen. Als Trägerin eines Zweckbetriebs ist die Gesellschaft unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Sie darf im Rahmen des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betreiben. Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihrer Zwecke die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters Mariaberg e.V. beachten.
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