Betriebsführung, die Unterstützung und Beratung von caritativen Einrichtungen und Diensten, insbesondere die Betriebsführung von Altenhilfeeinrichtungen. Die Gesellschaft wird tätig aus dem Selbstverständnis und den caritativen Zielbestimmungen der Satzung der Stiftung Maria-Hilf-Stift Monschau. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind. In diesem Rahmen kann sie Tochtergesellschaften gründen; sie kann sich an anderne Gesellschaften oder sonstigen Rechtsträgern beteiligen, diese übernehmen oder vertreten und Beteiligungen aufgeben. Zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke kann sich die Gesellschaft Dritter, das heißt einer Hilfspeson im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 2 AO, bedienen. Die gemeinnützige GmbH verfolgt kirchliche Zwecke, da sie die katholische Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts selbstlos fördert. Die Gesellschaft kann auch weitere gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen. Dazu gehört insbesondere der Unterhalt von Wohnheimen für Ordensschwestern.
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