(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie der Bildung und Erziehung. (2) Zur Verwirklichung der Gesellschaftszwecke ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere - die Förderung und Durchführung von kulturellen, künstlerischen und musikalischen Veranstaltungen und Bildungsangeboten, insbesondere für Kinder und Erwachsene mit Handicap oder einseitig ausgeprägten Begabungen; - die Förderung der freien, individuellen Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Erwachsenen in allen künstlerischen Bereichen durch Veranstaltungen, Ausstellungen, Workshops, Theater für Kinder und Jugendliche und Bildungsprogramme; - die Förderung und das Publikmachen zeitgenössischer Kunst, insbesondere in Weimar/Thüringen, und hierdurch die Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung für die Kunst dieser Region durch Unterstützung von Ausstellungen und Projekten junger Künstler und Verbreitung künstlerischen Schaffens in elektronischen und anderen Medien; - die Stärkung der Kunst-, Musik- und Medienkompetenz durch Veranstaltungen, Bildungsangebote und Auftritte in allen kulturellen Bereichen; - die Erweiterung des Verständnisses für die Arbeiten und Probleme der Künstler in der Öffentlichkeit.
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